- Zwangsvollstreckung gegenüber Arbeitgebern und Selbstzahlern
- Insolvenzbearbeitung
- Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung/Weiterverfolgung
Die aktuellen Prüferfahrungen (BVA, Einzugsstellen) unserer Kunden zeigen nun auch im Gesundheitsfonds, dass unsere CoRF Software weiterhin die Facharbeit optimal unterstützt. Die Forderung, dass jeder rückständige Beitragszahler nach spätesten 4 Wochen einer Vollstreckungs- oder Pfändungsmaßnahme unterzogen werden muss, erfüllen unsere Kunden seit Jahren mit Hilfe von CoRF problemlos.
Seit 2004 wurde CoRF in direkter Partnerschaft mit mehreren Krankenkassen entwickelt und passt sich fortwährend durch den Erfahrungsaustausch aller Kundenkassen an aktuelle Bedürfnisse an. Im Fachforum „CoRF-Vollstreckung/Insolvenz“ diskutieren unsere Kunden über fachliche Erfahrungen und neuen Ideen für CoRF.
Wir würden Sie gern persönlich, telefonisch oder in Ihrem Hause überzeugen. Sollten Sie an einen Einblick in den Echtbetrieb von CoRF bei einem unserer Kunden interessiert sein, können wir Ihnen einen Besuch vermitteln.